In Anlehnung an §35a des SGBVIII „Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche“ wird die Integrationshilfe über einen Antrag der Sorgeberechtigten sowie eines
fachärztlichen Gutachtens in der Schule für den Menschen installiert. Unser Angebot bezieht sich auf Kinder und Jugendliche aller Klassenstufen in Regelschulen jeden Alters.
Die IntegrationspädagogInnen bieten den Kindern und Jugendlichen, die aufgrund einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung und/oder Störung des Sozialverhaltens nicht in der
Klassengemeinschaft beschulbar sind, eine individuell abgestimmte Unterstützung. Die Integrationshilfe stellt somit die Teilhabe am Unterricht in der Lerngemeinschaft sicher. Als übergeordnetes
Ziel ist sicherzustellen, dass der IntegrationsschülerIn am Regelunterricht teilnehmen kann, ohne den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts zu stören. Hauptziel im laufenden
Integrationsprozess ist die Förderung zur selbständigen Teilnahme des Schülers am Unterricht. Unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslage und den individuellen Möglichkeiten des Schülers
steht stets das Wohl des Kindes im Fokus der Integrationshilfe.